Patientenservice
Bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten ist es möglich, sich telefonische oder online krankschreiben zu lassen. Voraussetzung ist, dass man in der Praxis bekannt ist. Eltern können eine ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung ihres Kindes ebenfalls per Telefon erhalten. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass berufstätige Eltern Krankengeld erhalten, wenn sie ihr krankes Kind betreuen.
Krankschreibung kann nicht telefonisch verlängert werden
Versicherte, die aufgrund einer leichten Erkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch/online krankgeschrieben werden. Wir ruden Sie an und entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch/online erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.
Diese Krankschreibung kann telefonisch/online nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden. Wer seine Versichertenkarte in der Praxis zuvor im entsprechenden Quartal noch nicht eingelesen hat, muss dies nach der Erkrankung nachholen.
Wenn das Kind krank ist
Eltern können für bis zu fünf Werktage eine Bescheinigung über die Erkrankung eines Kindes bekommen. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei der Krankschreibung für Erwachsene: Die Patientin oder der Patient muss in der Praxis bekannt sein, die Erkrankung darf nicht schwer sein und die Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob der telefonische Kontakt reicht oder nicht.
Betreuen sie ihr erkranktes Kind, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden die Kinderkrankentage von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr erhöht.


